Das IKS und die Hochschulvereinbarung vom 28.11.2011

Am 28.11.2012 haben der Senat der Stadt Hamburg und das Präsidium der Universität Hamburg eine Hochschulvereinbarung über die Universitätsentwicklung 2013-2020 geschlossen. In dieser Übereinkunft wird u.a. festgehalten, wie der Senat und die Universität mit der Kompensation der wegfallenden Studiengebühren umgehen wollen und welche Leistungszusagen die Universität gegenüber dem Senat formuliert.

Der Senat gibt darin die Zusage, dass der Wegfall der Studiengebühren durch Zahlungen ab 2013 bis 2020 kompensiert wird. Laut Universitäts-Präsident Prof. Lenzen ist mit der Vereinbarung und den vom Senat zugesicherten Leistungen „der Fortbestand der Universität ohne Streichungen von Fächern oder Studiengängen langfristig gesichert“.

Die Universität erklärt u.a. folgende Leistungszusagen:

  • Dass sie auch in Zukunft eine hohe Zahl an Studienplätzen, insbesondere ausreichend Masterstudienplätze bereitstellen wird.
  • Dass sie ein neues Konzept der wissenschaftlichen Weiterbildung entwickelt und umsetzt.
  • Dass sie ein Internationalisierungskonzept entwickelt und umsetzt.
  • Dass sie sich um fortgesetzte Beteiligung der Universität Hamburg an regionalen und überregionalen Forschungsprogrammen (z.B. EU, DFG, Bundesministerium für Bildung und Forschung) bemüht.

Wie bereits gezeigt wurde, bietet das IKS Masterstudiengänge an, die sich bei den Studierenden großer Beliebtheit erfreuen und vermittelt damit Masterstudierende aus ganz Deutschland an die Universität Hamburg. Mit dem ‚Weiterbildenden Master Kriminologie‘ bietet das IKS in Zusammenarbeit mit dem Verein für Weiterbildung e.V. einen attraktiven Studiengang an, der Praktikern die Chance gibt, berufsbegleitend einen Masterabschluss in Kriminologie zu erlangen. Die grundsätzliche internationale Ausrichtung der vom IKS angebotenen und unterstützen Lehre und die vielfältigen Möglichkeiten für die Studentenschaft, internationale Forschungserfahrung zu sammeln, entsprechen exakt dem von der Universitätsleitung ausgelobten Internationalisierungskonzept.

Schließlich ist zu betonen, dass das IKS – wie oben bereits aufgeführt wurde – an zahlreichen, sowohl vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten, als auch von EU und DFG unterstützen, Forschungsprogrammen beteiligt ist.

Wir sind der Meinung, dass das IKS, mit seinen vielfältigen akademischen Angeboten, die von der Universität Hamburg dem Senat versprochenen Leistungszusagen in vorbildhafter Weise umsetzt. Demnach ist die Aussicht, dass das kriminologische Lehrangebot des IKS, nicht zuletzt der Bestand des IKS selbst, in Gefahr gerät, nicht mit den von der Universität zugesagten Leistungen zu vereinbaren bzw. steht diesen diametral entgegen.

Neben der Hochschulvereinbarung selber, können auch die entsprechende Pressemitteilung des Senats und der Brief des Präsidenten der Universität heruntergeladen werden.

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